Geothermie-Beschleunigungsgesetz

Genehmigungen sollen einfacher werden

Mit dem Ende 2025 in Kraft getretenen Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) soll der Ausbau der Geothermie – insbesondere für die Wärmewende – rechtlich und verfahrensseitig beschleunigt werden. Private Haushalte erhalten künftig leichter eine Zulassung für die eigene Erdwärmepumpe. Auf vereinfachte Genehmigungsverfahren können auch Genossenschaften hoffen, die Nahwärmenetze zur Versorgung eines Quartiers entwickeln. Projekte können dadurch schneller realisiert werden, was sowohl Planungssicherheit als auch Kostenvorteile mit sich bringt.

Geothermie (Erdwärme) ist eine ganzjährig zur Verfügung stehende erneuerbare Wärmequelle, die zum Heizen und Kühlen genutzt werden kann. Das GeoBG schafft erstmals einen eigenen Rechtsrahmen für die Geothermie und die damit verbundene Wärmeinfrastruktur. Wie bei Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen werden damit auch Anlagen zur Nutzung von Geothermie mit einem überragenden öffentlichen Interesse ausgestattet.

Ziel und Anwendungsbereich des GeoBG

Das Gesetz schafft einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für die vereinfachte und beschleunigte Zulassung folgender Anlagen inklusive zugehöriger Nebenanlage und seismischer Untersuchungen:

  • Anlagen zur Aufsuchung oder Gewinnung von Tiefen- und oberflächennaher Geothermie (Erdwärmenutzung),
  • Wärmepumpen,
  • Wärmespeicher,
  • Wärmeleitungen.

Für private Eigentümer ist insbesondere relevant, dass auch Heizanlagen auf privatem Grund, konkret Wärmepumpen mit Erdwärmesonden oder oberflächennahe Kollektoren, mit einbezogen sind.

Überragendes öffentliches Interesse

Neu ist, dass die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur geothermischen Wärmeversorgung als Vorhaben von überragendem öffentlichen Interesse eingestuft werden. Das bedeutet konkret:

  • In der amtlichen Abwägung zwischen verschiedenen öffentlichen und privaten Belangen werden diese Projekte grundsätzlich bevorzugt behandelt.
  • Genehmigungsbehörden müssen das öffentliche Interesse an erneuerbarer Wärmversorgung stärker gewichten als entgegenstehende Belange wie etwa Einwände aus dem Natur- oder Denkmalschutz, sofern diese nicht von vergleichbarer Bedeutung sind.

Für private Eigentümer bedeutet dies: Genehmigungsverfahren für Erdwärmesonden oder oberflächennahe geothermische Anlagen auf dem eigenen Grundstück können rechtlich besser durchgesetzt werden. Ablehnungen sind dann – anders als bislang – nur noch in Ausnahmefällen und bei gewichtigen Gründen möglich.

Vereinfachte und beschleunigte Zulassungsverfahren

Das GeoBG zielt besonders darauf ab, bürokratische Hürden zu reduzieren und Verfahren zu beschleunigen:

  • Strenge Fristen: Behörden müssen innerhalb verbindlicher Fristen über Zulassungsanträge entscheiden.
  • Digitale und standardisierte Verfahren: Genehmigungen sollen stärker digital unterstützt und nach einheitlichen Standards abgewickelt werden.
  • Rechtsschutz und Klagewirkungen: Klagen gegen Zulassungsentscheidungen wirken grundsätzlich nicht mehr automatisch aufschiebend, was den Start von Projekten beschleunigen kann, selbst wenn rechtliche Schritte anhängig sind.

Für private Eigentümer heißt das:

  • Planungs- und Genehmigungsprozesse – beispielsweise für eine Wärmepumpe oder oberflächennahe Erdwärmenutzung – könnten schneller ablaufen als bisher.
  • Rechtliche Risiken durch lange Verzögerungen im Genehmigungsverfahren werden reduziert.

Erkundung und Nutzung des Untergrunds

Auch Maßnahmen wie die Erkundung des Untergrunds zur Bestimmung des geothermischen Potenzials werden erleichtert:

  • Messfahrzeuge und seismische Untersuchungstechniken dürfen ganzjährig eingesetzt werden, um das Potenzial von Erdwärme zu analysieren.
  • Eigentümer müssen entsprechende Maßnahmen – etwa seismische Erkundungen – im Rahmen bestehender gesetzlicher Vorgaben dulden, sofern sie notwendig sind und öffentliches Interesse besteht.

Das erleichtert die Planung von Geothermie-Projekten und schafft bessere Entscheidungsgrundlagen für die Nutzung von Erdwärme – auch für private Eigentümer, etwa für Erdwärmesonden auf dem eigenen Grundstück oder für gemeinschaftlich organisierte Nahwärmenetze.

Bergschäden und Absicherung

Ein weiterer Regelungsinhalt im Gesetz betrifft potenzielle Schäden, die bei geothermischen Bohrungen oder Erkundungen entstehen können. Behörden können künftig Vorsorge- oder Deckungspflichten von Unternehmen verlangen, um Schäden – wie etwa durch Bohrungen – finanziell abzusichern.

Für private Eigentümer bedeutet dies: Wenn geothermische Vorhaben in der Nachbarschaft geplant sind, gibt es verbesserte rechtliche Instrumente zur Absicherung gegen mögliche Berg- oder Bodenschäden.

Fazit von Corinna Kodim, Geschäftsführerin Energie, Umwelt, Technik

„Das GeoBG fördert die Wärmewende, geht dabei aber zulasten von Eigentümerrechten. Entscheidend wird sein, wie sorgsam Behörden und Vorhabenträger Duldungspflichten für seismische Untersuchungen begrenzen, Schäden vermeiden und Nachteile fair ausgleichen.“

Geothermie-Beschleunigungsgesetz – Bewertung aus Sicht der Eigentümer

Pro

  • Beschleunigt den Ausbau erneuerbarer Wärme und kann die lokale Versorgung stabilisieren.
  • Erleichtert die Umsetzung von Geothermie- und Wärmenetzprojekten durch Priorisierung im öffentlichen Interesse.
  • Stärkt die Vorsorge gegen Bergschäden mit der Verpflichtung zur finanziellen Absicherung durch die Vorhabenträger.

Kontra

  • Führt zu Duldungspflichten für seismische Untersuchungen auf privaten Grundstücken – auch ohne Zustimmung der Eigentümer.
  • Eingriffe können Nutzung, Erreichbarkeit und Ruhe zeitweise beeinträchtigen; nicht jede Belastung ist entschädigungspflichtig.
  • Rechtsschutz wird faktisch geschwächt, da Klagen gegen Genehmigungen regelmäßig keine aufschiebende Wirkung mehr haben.
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